Mordfall Yeboah: Urteil gegen zweiten Mann wird vorerst nicht rechts·kräftig

Mordfall Yeboah: Urteil gegen zweiten Mann wird vorerst nicht rechts·kräftig

Audio | 18.07.2024 | Dauer: 00:01:20 | SR.de - (c) SR

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Das Urteil gegen den zweiten Verdächtigen im Mordfall Yeboah, Peter St., wird vorerst nicht rechts·kräftig. Gegen das Urteil des Gerichts in Koblenz ist Revision eingelegt worden. Revision bedeutet: Man ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Jetzt muss sich das oberste Gericht in Deutschland – der Bundesgerichtshof in Karlsruhe – mit dem Urteil beschäftigen.

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