Saar-Arbeitskammer begrüßt EuGH-Urteil zu Tarifbindung
Audio | 12.11.2025 | Dauer: 00:00:47 | SR.de - (c) SR
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Dienstag mit der EU-Mindestlohnrichtlinie befasst, die seit Oktober 2022 in Kraft ist. Ein Ziel darin ist es, die Tarifbindung in den Mitgliedsstaaten zu stärken – das heißt in den Staaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten tariflich abgesichert sind, müssen die Länder einen Aktionsplan vorlegen, um den Anteil zu erhöhen.
Nach der Entscheidung des Gerichtshofs am Dienstag müssen EU-Staaten nun auch weiterhin daraufhin wirken, dass die Tarifbindung in ihren Ländern hoch ist. Der Gerichtshof sah in dieser Bestimmung keine Kompetenzüberschreitung der EU.
Arbeitskammer sieht in Entscheidung "Meilenstein"
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, Thomas Otto, sieht in der Entscheidung des EuGH einen "Meilenstein für das soziale Europa". Sie sei ein wichtiger Schritt, um faire Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne EU-Weit zu sichern.
"Wir brauchen jetzt dringend einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Das geplante Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt, weitere Maßnahmen müssen folgen", so Otto.
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