Auch betrunken Radfahren ist verboten

Auch betrunken Radfahren ist verboten

Audio | 05.06.2025 | Dauer: 00:00:49 | SR.de - (c) SR

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Wer keinen Führerschein fürs Auto oder Motorrad, kann im Einzelfall auch vom Radfahren ausgeschlossen werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Saarlouis festgestellt. Im Fall der Fälle können auch auf Fußgänger und E-Scooter-Fahrer Konsequenzen zukommen, wenn sie betrunken am Straßenverkehr teilnehmen.

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